Katrin Dreher
Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Honorar 

Das Honorar des Heilpraktikers im Bereich der Psychotherapie wird von den Krankenkassen nicht übernommen.

Die Therapie muss von Ihnen selbst gezahlt werden. 

Je nach Vertrag übernimmt die private Krankenversicherung (teilweise) die Kosten. Bitte prüfen Sie dies individuell mit Ihrem Versicherungsträger. Weitere Informationen dazu siehe unten.


Allgemeine Fragen zur Therapie oder Beratung können gerne vorab telefonisch besprochen werden.



Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)

  • Erstgespräch  (40 Minuten)

 50,00 Euro

  • Psychotherapie (60 Minuten)

 90,00 Euro

  • Psychotherapie - Systemische Sitzung (90 Minuten)

120,00 Euro



Systemische Beratung (Einzeltermine ohne Vorgespräch)

  • Beratung oder Coaching  (60 Minuten)

 90,00 Euro

  • Beratung oder Coaching  (90 Minuten)

120,00 Euro




Paarberatung (Einzeltermine ohne Vorgespräch)

  • Systemische Paarberatung  (90 Minuten)

160,00 Euro


Zahlung

Die Zahlung erfolgt bar oder per Kartenzahlung direkt nach jeder Sitzung.


Terminverschiebungen / Terminabsagen

Ich reserviere alle Termine für meine Klienten verbindlich, so dass keine Wartezeiten entstehen. 

Vereinbarte Termin können bis zu 24 Stunden vor dem fest vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben werden. 

Eine Absage ist telefonisch oder per Email möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder bei nicht in Anspruch genommenen Behandlungsterminen ohne Absage das komplette Honorar für den Ausfall in Rechnung stelle.

 

Intensivsitzungen

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, längere Sitzungen zu vereinbaren. Dies macht vor allem Sinn, wenn Sie z.B. einen längeren Anfahrtsweg haben oder sich in einer Situation befinden, die eine kurzfristige Entscheidung verlangt. Sprechen Sie mich gerne an!



Information zu den Behandlungskosten

  • Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.
  • Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
  • Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
  • Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
  • Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Klienten/die Klientin abzuklären. Ebenso haben Klienten das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten / von der Patientin zu tragen.
  • Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.


Vorteile von Privatleistungen (Selbstzahler)

 Therapiefreiheit


  • Alle Kassentherapeutinnen und Kassentherapeuten sind auf Grund Ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen an bestimmte Therapieverfahren gebunden. Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich diesen vertraglichen Einschränkungen nicht und bin daher in der Entscheidung der Behandlungsmethodik frei, zu Ihrem Vorteil.
  • Ergänzend zu den klassischen Verfahren kann ich ein individuell abgestimmtes und effektives Behandlungskonzept anbieten, unabhängig von vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen. Sie können zwischen vielen psychotherapeutischen Methoden frei wählen und die Dauer und bei der Häufigkeit der Sitzungen mitbestimmen.


Keine lange Wartezeit

 

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind leider häufig überlaufen, die Wartelisten sind sehr lang. 
  • Termine sind bei mir ohne lange Wartezeiten möglich, i.d.R. innerhalb von 2 Wochen. Je nach Dringlichkeit sind oft auch kurzfristige Termine möglich und flexibel einzurichten.
  • Falls der Wunsch nach einer Therapie mit Kassenabrechnung besteht, kann auf diesem Weg eventuell auch die lange Wartezeit bis zu einem Kassentherapieplatz überbrückt werden.


So viel Zeit wie sie brauchen


  • Für die Bearbeitung der belastenden Themen oder das Erreichen von persönlichen Zielen wird unterschiedlich viel Zeit benötigt. Der persönliche Therapieprozess kann in Etappen verlaufen. In meiner Privatpraxis kann ich Ihnen soviel Zeit zur Verfügung stellen, wie Sie brauchen und wünschen und mit Ihnen zusammen Beratung und Therapie flexibel planen..


Unkomplizierte Therapieplanung und -Gestaltung


  • Es entsteht kein zeitlicher und bürokratischer Aufwand. Es müssen im Vorfeld keine Anträge gestellt und Genehmigungen eingefordert und abgewartet werden.
    Es müssen keine Information an die Krankenkasse weitergegeben werden.


Vertraulichkeit - Persönliche Belange sind Privatangelegenheit


  • Die Vertraulichkeit bleibt bei Privatzahlern gewahrt. Durch den Behandlungsvertrag besteht einer Verpflichtung zur Schweigepflicht.
  • Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist meine Beratung oder Behandlung gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) stets anonym.
  • Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Arzt:innen kann ich jedoch durch den Patienten bzw. die Patientin von der Schweigepflicht entbunden werden.


Keine Diagnosehinterlegung und keine Nachteile bei Verbeamtung und Versicherungen

  • Für eine Therapie oder Beratung bekommen Sie eine Privatrechnung von mir. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse.
  • Es werden keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben, so dass keine Gefährdung hinsichtlich einer Verbeamtung besteht. 
  • Es ergeben sich zudem keine Nachteile beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.


Steuerlich absetzbar


  • Es besteht die Möglichkeit das Honorar als Sonderausgaben bzw. als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen



 
 
 
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